Damit die Kinder Freude am Sportunterricht haben und Missverständnisse vermieden werden hat die Sportfachkonferenz folgende Regelungen getroffen:
1. für die Anschaffung des Sportzeugs, des Schwimmzeugs und der Ausstattung für den
Eislaufunterricht ist das Elternhaus zuständig.
2. Die Kinder sind (mit Hilfe der Eltern) dafür zuständig das Sportzeug mit in die Schule zu
bringen.
3. Wenn Kinder das benötigte Sportzeug für den Sportunterricht nicht dabei haben, finden wir
individuelle Lösungen:
a) das Kind nimmt in seiner normalen Kleidung, aber barfuss am Sportunterricht teil
(soweit die Übungen das zulassen),
b) das Kind zieht Stoppersocken an und nimmt in seiner normalen Kleidung am
Sportunterricht teil, soweit die Übungen das zulassen.
(Die Stoppersocken müssen angeschafft werden und in der Schule verbleiben, sonst nützt
die Idee nichts.)
c) das Kind verbleibt in einer anderen Klasse und bearbeitet Aufgaben,
d) das Kind schaut dem Sportunterricht von der Bank aus zu,
4. Aus Sicherheitsgründen sollen die Kinder ihre Haare zusammenbinden
(sobald die Haare lang genug sind, dass man sie zusammenbinden kann)
und ihren Schmuck ablegen (Ohrstecker sollten abgeklebt werden).
5. Die Lehrerinnen entscheiden vor dem Schwimmunterricht, ob die Temperaturen eine
Kopfbedeckung erfordern oder nicht.